Home  >  Blog

Datenschutz pragmatisch betrachtet

KI-Verordnung. Was jetzt zu tun ist!

Falls Sie es von anderer Seite bisher noch nicht mitbekommen haben sollte, möchte ich Sie an dieser Stelle daran erinnern, dass Unternehmen, die KI-Anwendungen, wie z.B. Chat GPT, im betrieblichen Umfeld verwenden, nach Art. 113 UAbs. 3 lit. a) KI-Verordnung verpflichtet sind, sicherzustellen, dass die Beschäftigten über ausreichende KI-Kompetenz i.S.d. Art. 4 KI-VO verfügen. Diese Verpflichtung trifft letztlich jeden der KI im beruflichen Kontext in eigener Verantwortung nutzt. Die Verpflichtung gilt ab dem 2.2.2025.

Als Best Practices für die Umsetzung von KI-Kompetenz im Unternehmen werden folgende Maßnamen angeführt: 

  • Grundkenntnisse relevanter Begrifflichkeiten vermitteln,
  • einen umfassenden Überblick über die Datenverarbeitung in KI-Systemen / Verarbeitungsverzeichnis herstellen,
  • ein besonderes Augenmaß bei einer Datenverarbeitung, die mit einem hohen Grundrechtsrisiko einhergeht,
  • kontextangemessene menschliche Aufsicht.

An anderer Stelle wird Folgendes empfohlen:

  • Eine Strategie zur Einführung und Nutzung von KI-Systemen haben (klären, um welche KI-Systeme es überhaupt geht).
  • Eine Richtlinie für die unternehmensinterne Nutzung von KI-Systemen vorhalten.
  • Schulungskonzepte entwickeln, die den Mitarbeitenden ein solides Verständnis der Funktionsweise, der ordnungsgemäßen Handhabung und der Nutzungsmöglichkeiten der entsprechenden KI-Systeme vermitteln. Dabei den jeweiligen Ausbildungs- und Kenntnisstand der Mitarbeitenden berücksichtigen.
  • Die rasante Entwicklung der Technik im Auge behalten und Maßnahmen regelmäßig überprüfen.

 

Bitte beachten Sie auch, dass zukünftig erheblich weitergehende Verpflichtungen entstehen können, wenn die genutzte KI als hochriskant im Sinne der Verordnung angesehen werden muss. Wann KI hochriskant ist, bestimmt das Recht selbst und benennt dafür konkrete Bereiche (vgl. Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 iVm. Anhang III KI-VO). So ist etwa KI, die die Bedingungen von Arbeitsverhältnissen beeinflussen kann, oder die für die Bewertung von Lernergebnissen im Bildungsbereich, also bei Schülern, Auszubildenden und Studierenden verwendet wird hochriskant. Weitere hochriskante Bereiche sind unter anderen Gesundheit und Justiz. Da man GPAI (General Purpose Arttificial Intelligence Systems) für beliebige Zwecke verwenden kann, kann die Entscheidung, was hochriskant ist, schwierig werden, es hängt allein vom Zweck der Verwendung ab. Ab dem 2.8.2026 beginnt nach Art. 113 UAbs. 2 KI-VO die Geltung des größten Teils der Verordnung. Ab diesem Tag müssen Hochrisiko KI-Systeme die besondere Anforderungen erfüllen oder man muss sicherstellen, dass man solche System nicht nutzt. 

Individuelles Angebot anfragen

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn Sie an unseren Dienstleistungen interessiert sind, so nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.