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Datenschutz pragmatisch betrachtet

Wie komme ich zu meiner Datenschutzerklärung?

Wer eine Internetseite betreibt, benötigt eine Datenschutzerklärung, schon lange. Mit der DSGVO kann man das Ganze auch ein bisschen besser systematisch einordnen:

Nach Art 13 DSGVO bestehen bei der Erhebung von personenbezogenen Daten Informationspflichten um dem Gewährleistungsziel der Transparenz (Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO) Geltung zu verschaffen. Im offline-Bereich würde ich das mal als Datenschutzinformationen bezeichnen, im Internet hat sich schon lange die Bezeichnung Datenschutzerklärung eingebürgert. Gemeint ist das Gleiche, wie bereits beschrieben, nur das wir im Internet eine Menge typischer internetbezogener Verarbeitungszwecke haben, wie z.b. Newsletter.

Natürlich kann man auch seine Datenschutzinformationen, wie z.B. für den Betrieb eines Web-Shops (eigentlich ja ein typischer Prozess, der nicht allein internetbezogen ist) oder für den Betrieb einer Videoüberwachung mit der Datenschutzerklärung kombinieren. Ob das Sinn macht, muss man individuell entscheiden.

Wie komme ich jetzt aber nun zu einer adäquaten Datenschutzerklärung für meine Internetseite?

Zunächst mal kann man die Punkte die man Veröffentlichen muss aus dem Art. 13 DSGVO selber ersehen und das entsprechend niederschreiben. Das ist ohne Probleme möglich, für einen Laien manchmal aber ein Hürde. Auch wenn es für das Internet einfachere Möglichkeiten gibt, sollte man sich aber im Klaren darüber sein, dass man an der Thematik ohnehin aus zukünftig nicht herum kommt, da die Verpflichtung Datenschutzinformationen zu liefern, eben auch in anderen Bereichen greift, wie z.B. gegenüber Kunden oder Beschäftigten.

Wenn man verschiedenen Tools auf seiner Internetseite betreibt, wie z.B. statistische Auswertungen, Facebook Pixels, Google Analytics, Social Media, Videos, Kartendienste usw., kann es jedoch kompliziert werden. Immer dann, wenn Daten an Dritte übertragen werden, müssen auch zusätzliche Informationen gegeben werden. Die einzelnen Vertragspartner stellen einen hierfür nur zum Teil verwendbaren Texte zur Verfügung. Man kann sich solche Texte auch nicht einfach von anderen Seite kopieren, da diese möglicherweise Urheberrechtlich geschützt sein könnten (man könnte diese also nur als Anregung für eine eigenen Formulierung verwenden).

Insofern kann man bei komplexeren Seiten nur die Verwendung eines Datenerklärungsgenerators empfehlen. Hier ist das Problem, dass diese für die kommerzielle Nutzung (und die beginn hier sehr unterschwellig) nicht kostenfrei sind. Teilweise, wenn nicht alle, für diese Generatoren gibt es auch Urheberrechtshinweise (also kostenlose Werbung für diese), welche man mit veröffentlichen muss. Nicht optimal, aber einen Tod muss man sterben. Jedenfalls ist das gegenüber einer individuellen Erstellung der günstigste Weg und man kann von regelmäßigen Anpassungen profitieren, ohne seine Struktur immer umstellen zu müssen. Und irgendwas ist leider immer.

Einen Datenschutzerklärungs-Generator möchte ich hier mal empfehlen. Es hat mich gefreut zu sehen, dass die Stiftung Datenschutz auch einen Generator anbietet. Das ist hervorragend, da diese staatliche finanziert sind.

https://stiftungdatenschutz.org/ehrenamt/generator-datenschutzhinweise

Momentan richtet sich diese allerdings noch an kleine Vereine, aber wenn viele Leute da eine Erweiterung nachfragen geht da bestimmt zukünftig noch was.

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