Wie mir jetzt aufgefallen ist, hat die GDD e.V. (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit) eine doch wohl super praktische und aktuelle Richtlinie im Angebot. Eine KI-Richtlinie sollte eigentlich jedes Unternehmen haben, auch wenn KI – wie ich in meinen Schulungen feststellen kann – noch nicht in jedem Unternehmen angekommen ist, kann es sich auf Dauer kaum vermeiden lassen, damit in Berührung zu kommen. Und ich glaube kein Unternehmer möchte irgendwann feststellen, dass ihn die Ereignisse überholt haben, da Mitarbeiter einfach irgendetwas nutzen.
Diese Richtlinie stellt laut dem Vorwort eine Musterrichtlinie für den verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) im Unternehmenskontext dar. Sie soll Unternehmen dabei unterstützen, klare Rahmenbedingungen für die Nutzung von KI-Systemen zu schaffen und dabei rechtliche, ethische und sicherheitsrelevante Aspekte zu berücksichtigen.
Die vorliegende Musterrichtlinie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und muss an die individuellen Gegebenheiten, Strukturen und Anforderungen des jeweiligen Unternehmens angepasst werden. Sie dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine rechtliche Beratung. Ziel ist es, durch präventive Maßnahmen und transparente Prozesse den sicheren, fairen und
nachvollziehbaren Einsatz von KI-Anwendungen im betrieblichen Alltag zu gewährleisten.
Die Richtlinie findet Ihr hier. Nutzt Sie, wenn Ihr noch nicht nichts habt! Wenn Ihr bereits eine Richtlinie habt, kann immer noch die eine oder andere Formulierung hilfreich für eine eigene Richtlinie sein.
Dazu muss man wissen, dass man als Unternehmen nach der KI-Verordung relativ schnell als Betreiber einzustufen ist. Als Betreiber wird eine Stelle definiert, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet (Ausnahme z.B. bei einer persönlichen und nicht-beruflichen Tätigkeit). Erforderlich ist ein bewusster Einsatz von KI, worunter eine bloße Nutzung von Ausgabedaten wohl noch nicht fällt. Jedoch fällt ein Akteur immer dann unter den Betreiber-Begriff, wenn die wesentlichen Schritte in seinem Herrschaftsbereich erfolgen.
Am wichtigsten für Unternehmen ist, zu regeln, dass nur freigegebene KI eingesetzt werden darf und wer über die Freigabe entscheidet. Eine solche Richtlinie ist auch der erste Schritt in Richtung KI-Kompetenz der Mitarbeiter. Diese Anforderungen werden durch die Muster-RL auf jeden Fall erfüllt.

