Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber sind befugt, Verstöße gegen das Datenschutzrecht im Wege einer wettbewerbsrechtlichen Klage vor den Zivilgerichten zu verfolgen.

Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber sind befugt, Verstöße gegen das Datenschutzrecht im Wege einer wettbewerbsrechtlichen Klage vor den Zivilgerichten zu verfolgen. Die folgende BGH Entscheidung dürfte sicherlich nicht ohne Auswirkungen bleiben. Einerseites, da sie noch einmal deutlich macht, dass auch Verbände Datenschutzrecht gegenüebr Unternehmen durchsetzen dürfen, was in der Vergangenheit ja noch nicht so ausgeprägt stattgefunden hat […]

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